Grundstücksvermessungen

Bildung neuer Flurstücksgrenzen - Zerlegung und Sonderung

Die Zerlegung

Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Kataster und hat Ähnlichkeit mit dem Grundstück als kleinste Buchungseinheit im Grundbuch. Die Begriffe sind jedoch nicht deckungsgleich, da ein Grundstück aus mehreren Flurstücken bestehen kann.
Soll nun ein Teil eines Grundstücks veräußert werden, so kann dies ganze Flurstücke betreffen, oder nur Teile davon. Im letzteren Falle ist eine Zerlegung notwendig, um aus einem Flurstück zwei zu erzeugen, welche dann getrennt voneinander veräußert (oder eben nicht veräußert) werden können.
Im Regelfall werden wir nach Ihrem Antrag die bestehenden Grenzen vor Ort überprüfen und eine neue Grenze nach Ihren Wünschen festlegen. Diese wird auf Antrag mit Vermessungsmarken, wie dem klassischen Betongrenzstein oder Bolzen, vermarkt.

Wie lange dauert der Prozess einer Zerlegungsvermessung? Dafür haben wir eine Übersicht erstellt, die Sie sich hier herunterladen können.

Kostenschätzung für eine Zerlegungsvermessung

Kostenschätzung gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) vom 25.03.2017, zuletzt geändert am 01.12.2023. Amtshandlungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) müssen nach Abschluss mit den tatsächlichen Kostenparametern nach der zu dem Zeitpunkt gültigen KOVerm abgerechnet werden. Dies ist kein Festpreisangebot.

Bodenrichtwertspanne bis 10 €/m² über 10 €/m² über 200 €/m²
Anzahl der neuen Grenzpunkte:
Anzahl der alten Flurstücke:
Anzahl der neuen Flurstücke:
Zu- oder Abschläge Das Trennstück ist < 100 m²
Das Trennstück ist > 7.500 m²(nur relevant in der geringsten Bodenwertstufe)
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Nicht berücksichtigt sind die Nebenkosten Material, Anfahrt und Tagegeld. Möglich sind des Weiteren Abschläge für nicht vermarkte Punkte.

Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich technischer Fehler.


In unserer Info-Rubrik finden Sie die Broschüre "Kein Buch mit 7 Siegeln" des BDVI, welche den Aufbau der Kostenordnung detaillierter erklärt.

Hier können Sie sich ein Antragsformular für Liegenschaftsvermessungen herunterladen. Dies ist digital ausfüllbar und enthält eine Sende-Funktion.

Die Sonderung

Unter besonderen Rahmenbedingungen ist auch eine Flurstücksbildung ohne örtliche Vermessung, die sogenannte Sonderung, möglich. Dafür muss das zu teilende Flurstück nach den aktuellen Vorschriften kürzlich vermessen und die Grenzpunkte formal festgestellt sein.
Da eben keine Arbeiten vor Ort erfolgen, werden auch keine Grenzmarken oder Pflöcke gesetzt. Die örtliche Lage der Grenzpunkte ist nicht erkennbar.

Kostenschätzung für eine Sonderung

Kostenschätzung gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) vom 25.03.2017, zuletzt geändert am 01.12.2023. Amtshandlungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) müssen nach Abschluss mit den tatsächlichen Kostenparametern nach der zu dem Zeitpunkt gültigen KOVerm abgerechnet werden. Dies ist kein Festpreisangebot.

Bodenrichtwertspanne bis 10 €/m² über 10 €/m² über 200 €/m²
Anzahl der neuen Grenzpunkte:
Anzahl der alten Flurstücke:
Anzahl der neuen Flurstücke:
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Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich technischer Fehler.


In unserer Info-Rubrik finden Sie die Broschüre "Kein Buch mit 7 Siegeln" des BDVI, welche den Aufbau der Kostenordnung detaillierter erklärt.

Hier können Sie sich ein Antragsformular für Liegenschaftsvermessungen herunterladen. Dies ist digital ausfüllbar und enthält eine Sende-Funktion.


Aufsuchen von Grenzen - Grenzfeststellung und Grenzauskunft

Die Grenzfeststellung

Wenn Sie sich unsicher über den Verlauf Ihrer Grundstücksgrenzen sind, dann kommt eine Grenzfeststellung in Frage. Hier wird von uns die ursprüngliche Grenzvermessung reproduziert und nach den aktuellen Vorschriften nachgewiesen. Im Laufe dieser Vermessung können vorhandene Grenzen neu abgemarkt werden. Dieses amtliche Verwaltungsverfahren schafft Gewissheit über die Grenze und ist auch vor Gericht verwertbar. Da alle an die Grenze anliegenden Nachbarn im Verfahren beteiligt werden, ist mit der Grenzfeststellung eine für alle verbindliche Aussage über die Grenze getroffen. Die Beteiligten haben lediglich die Möglichkeit, die Richtigkeit der Vermessung vor Gericht anzuzweifeln. Ansonsten ist der festgestellte Grenzverlauf anerkannt.
Von besonderem Interesse ist dieses Verfahren bei drohenden Nachbarstreitigkeiten oder wenn beispielsweise bei Bauvorhaben ein bestimmter Abstand zu Grenzen einzuhalten ist. Aber auch beim Grundstückskauf kann eine Grenzfeststellung sinnvoll sein, um Gewissheit über das Kaufobjekt zu erlangen.

Kostenschätzung für eine Grenzfeststellung

Kostenschätzung gemäß der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) vom 25.03.2017, zuletzt geändert am 01.12.2023. Amtshandlungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG) müssen nach Abschluss mit den tatsächlichen Kostenparametern nach der zu dem Zeitpunkt gültigen KOVerm abgerechnet werden. Dies ist kein Festpreisangebot.

Bodenrichtwertspanne bis 10 €/m² über 10 €/m² über 200 €/m²
Anzahl der festzustellenden Grenzpunkte:
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Nicht berücksichtigt sind die Nebenkosten Material, Anfahrt und Tagegeld. Möglich sind des Weiteren Abschläge für nicht vermarkte Punkte.

Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich technischer Fehler.


In unserer Info-Rubrik finden Sie die Broschüre "Kein Buch mit 7 Siegeln" des BDVI, welche den Aufbau der Kostenordnung detaillierter erklärt.

Hier können Sie sich ein Antragsformular für Liegenschaftsvermessungen herunterladen. Dies ist digital ausfüllbar und enthält eine Sende-Funktion.

Die amtliche Grenzauskunft

Eine abgemilderte Form der Grenzfeststellung ist die amtliche Grenzauskunft. Hier werden die im Kataster nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen. Diese Auskunft geben wir nur gegenüber Ihnen ab und wäre nicht vor Gericht verwertbar. Die Auskunft ist auch gegenüber Nachbarn nicht verbindlich. Das Verfahren ist nur anwendbar, wenn die ursprüngliche Grenzvermessung bereits nach heutigen Maßstäben erfolgte. Eine Abmarkung der Grenzpunkte ist nicht zulässig. Allerdings ist die Variante deutlich günstiger als eine Grenzfeststellung.

Die Grenzauskunft ist ebenfalls amtliche Leistungen nach dem NVermG und muss nach KOVerm abgerechnet werden.

Im Gegensatz zur Grenzfeststellung wird die Grenzauskunft hingegen nach Zeitaufwand abgerechnet. Bei drei Stunden örtlichem Aufwand kostet eine Grenzauskunft ca. 800,- € brutto.

Wir geben Ihnen gerne eine Kostenschätzung für einen konkreten Fall.

Kontakt

In unserer Info-Rubrik finden Sie die Broschüre "Kein Buch mit 7 Siegeln" des BDVI, welche den Aufbau der Kostenordnung detaillierter erklärt.

Hier können Sie sich ein Antragsformular für Liegenschaftsvermessungen herunterladen. Dies ist digital ausfüllbar und enthält eine Sende-Funktion.